AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Aktec Industrieservice GmbH

  • 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen der
Aktec Industrieservice GmbH
Werner-von-Siemens-Str. 90
D-64711 Erbach
Telefon: +49 6062 910168
E-Mail: info@aktecgmbh.de
Website: www.aktecgmbh.de


(im Folgenden „Personalvermittler“ genannt) und ihren Kunden (Unternehmen oder Privatpersonen), die Personalvermittlungsdienstleistungen in Anspruch nehmen.

(2) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Personalvermittler diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

 

  • 2 Vertragsgegenstand

(1) Die Aktec Industrieservice GmbH vermittelt Fach- und Führungskräfte an Unternehmen, die offene Stellen besetzen möchten.

(2) Die Vermittlungsleistung umfasst die Suche, Auswahl und Vorstellung geeigneter Kandidaten. Ein Vermittlungserfolg tritt mit Abschluss eines Arbeitsvertrags zwischen dem Kunden und dem vermittelten Kandidaten ein.

 

  • 3 Vermittlungsauftrag und Honorar

(1) Ein Vermittlungsauftrag kommt durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Aktec Industrieservice GmbH und dem Kunden zustande.

(2) Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung einer Vermittlungsprovision, sofern ein Arbeitsverhältnis mit einem vom Personalvermittler vorgestellten Kandidaten zustande kommt.

(3) Die Höhe der Provision wird im individuellen Vermittlungsvertrag festgelegt und richtet sich in der Regel nach dem Bruttojahresgehalt des vermittelten Kandidaten.

(4) Das Honorar wird mit Vertragsunterzeichnung zwischen dem Kunden und dem vermittelten Kandidaten fällig, unabhängig von der Probezeit oder einer etwaigen Kündigung.

 

  • 4 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Personalvermittlung erforderlichen Informationen bereitzustellen.

(2) Sollte ein vom Personalvermittler vorgestellter Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach der Vorstellung eingestellt werden, ist die Vermittlungsprovision fällig, auch wenn kein direkter Bezug zur ursprünglichen Vorstellung erkennbar ist.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, den Personalvermittler unverzüglich über den Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem vermittelten Kandidaten zu informieren.

 

  • 5 Gewährleistung und Haftung

(1) Die Aktec Industrieservice GmbH haftet nicht für die Eignung, Qualifikation oder zukünftige Arbeitsleistung der vermittelten Kandidaten.

(2) Die Haftung des Personalvermittlers für Schäden, die durch eine fehlerhafte Vermittlung entstehen, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

 

  • 6 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Der Personalvermittler verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten und Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zweck der Vermittlung zu verwenden.

(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, ihm überlassene Bewerbungsunterlagen vertraulich zu behandeln und diese nicht ohne Zustimmung des Bewerbers an Dritte weiterzugeben.

 

  • 7 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Ein Vermittlungsauftrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von [z. B. 14 Tagen] schriftlich gekündigt werden, sofern noch kein Arbeitsvertrag zwischen dem Kunden und einem Kandidaten abgeschlossen wurde.

(2) Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.

 

  • 8 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Darmstadt.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.